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Gabriele Klein

Diplom-Übersetzerin (BDÜ)
Deutsch | Englisch | Spanisch
Ermächtigt durch das Oberlandesgericht Köln
Fachgebiete Recht, Wirtschaft, Umwelt

Chinesische Business Tax

Vorgestern habe ich mich für einen Steuerberater mit der chinesischen „Business Tax“ beschäftigt, da es dazu Diskussionen mit einer Finanzbeamtin gab. Es ging um die Frage, ob es sich bei der „Business Tax“ um eine Gewerbesteuer handelt, die nach deutschem Steuerrecht nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist. Beide hatten jeweils ein Wörterbuch zu Rate gezogen, waren aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Mit der Sprachkombination Deutsch, Englisch und Spanisch bin ich natürlich keine Expertin für das chinesische Steuersystem. Da China jedoch zu den BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) und damit zu den aufstrebenden Volkswirtschaften gehört, werden viele Dokumente auch in Englisch ausgestellt, so dass sich doch ein erheblicher Übersetzungsbedarf für die englische Sprache ergibt.

Allerdings hat jedes Land seine eigenen Steuergesetze und Steuern, die in anderen Ländern nicht existieren, so dass man für viele Bezeichnungen keine 1:1-Entsprechung findet. Dazu ist der Name „Business Tax“ ja auch noch recht vage gehalten. Es ist zwar klar, dass es sich um eine geschäftliche Steuer handelt, aber wofür sie erhoben wird, ist nicht ersichtlich, und schon gar nicht, welche Auswirkungen sie auf eine deutsche Steuererklärung hat.

Der Name „Business Tax“ darf also nicht einfach mit „Geschäftssteuer“ übersetzt werden. Er muss vielmehr beibehalten und durch eine Erklärung ergänzt werden. Dazu ist aber zunächst eine Recherche mehrerer als zuverlässig einzuordnender Quellen erforderlich.

Meine Recherche hat ergeben, dass die chinesische „Business Tax“ eine Umsatzsteuer ist, die auf Dienstleistungen erhoben wird, aber in China nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daneben gibt es auch eine Umsatzsteuer für den Gütersektor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Auf diese Steuern fallen noch zusätzliche Abgaben (Surcharge) an, u. a. eine Infrastrukturabgabe und eine Bildungsabgabe.

Um die steuerliche Behandlung zu vereinheitlichen, wurde das chinesische Steuersystem zum 01.01.2015 reformiert und die „Business Tax“ durch eine Umsatzsteuer ersetzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die „Business Tax“ jedoch bis Ende 2014 in Kraft war, wird sie auf jeden Fall noch in einigen Steuerklärungen oder Jahresabschlüssen auftauchen und die entsprechende Frage aufwerfen.

An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass Übersetzungsfragen nicht allein mit dem Wörterbuch zu lösen sind. So besteht die Möglichkeit, dass mehrere Länder eine „Business Tax“ haben, unter der in jedem Fall ein anderes Konstrukt zu verstehen sein kann. Selbst wenn es im Wörterbuch einen Übersetzungsvorschlag für die „Business Tax“ gegeben hätte, wäre er daher sicher recht allgemein gehalten gewesen und hätte nicht die spezifischen Besonderheiten des chinesischen Steuersystems berücksichtigt, das sich zudem, wie die Steuersysteme der meisten Länder, immer wieder Änderungen unterworfen ist.

Die Übersetzung ist in einem solchen Fall also vielmehr eine Erklärung, die entweder das hier relevante Hintergrundwissen voraussetzt oder eine Recherche stichhaltiger Quellen erfordert.

27. März 2015

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