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Gabriele Klein

Diplom-Übersetzerin (BDÜ)
Deutsch | Englisch | Spanisch
Ermächtigt durch das Oberlandesgericht Köln
Fachgebiete Recht, Wirtschaft, Umwelt

Aufträge per WhatsApp

Kürzlich wurde ich zum ersten Mal von einem Kunden gefragt, ob er mir ein Dokument per WhatsApp schicken könne. Zwar nutze ich WhatsApp tatsächlich nicht, aber interessehalber habe ich mit einem IT-Sachverständigen über diese Frage gesprochen.

Er war der Ansicht, dass eine Auftragserteilung per WhatsApp als kritisch anzusehen ist. Zum einen werden die WhatsApp Server in Amerika betrieben, was die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schwierig bis unmöglich macht. Zum anderen treten bei WhatsApp immer wieder Sicherheitslücken und datenschutzrechtliche Bedenken auf. So wurde sogar offiziell bekannt, dass amerikanische Behörden die Nachrichten mitlesen können.

Zwar hat WhatsApp eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt, doch ob diese Verschlüsselung tatsächlich sicher ist, lässt sich nicht überprüfen, weil WhatsApp eine proprietäre Software ist, also eine Software, die durch den Nutzer nur sehr eingeschränkt angepasst oder gar geändert werden kann. Kontakt- und Verbindungsdaten sind zum jetzigen Stand weiter unverschlüsselt.

Die Übermittlung von Daten kann nicht zu 100% sicher sein. Aber man sollte es sich zweimal überlegen, Dokumente, die teilweise sehr persönliche Daten enthalten, per WhatsApp zu verschicken.

21. Mai 2019

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