Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Unterschrift echt ist, der Unterzeichner das Dokument unterschreiben darf, und ein ggf. verwendetes Siegel echt ist. Sie wird für verschiedene Dokumente und Übersetzungen vergeben, die für das Ausland bestimmt sind.
Übersetzte Urkunden, die im Ausland vorgelegt werden müssen, brauchen gelegentlich eine Apostille. Sie wird von dem Landgericht ausgestellt, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen Sitz hat. Sie bestätigt, dass der Übersetzer berechtigt ist, die Übersetzung zu beglaubigen, genauer gesagt, deren Richtigkeit zu bestätigen.
Aber auch einige deutsche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, müssen VOR der Übersetzung bereits mit einer Apostille versehen werden.
Gerne hole ich für Sie nicht nur beim Landgericht Bonn Apostillen für beglaubigte Übersetzungen ein, sondern auch bei der Bezirksregierung Köln oder beim Bundesverwaltungsamt für deutsche Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind.
6. April 2022
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